Leasing ist eine Art Mietvertrag über ein Fahrzeug, meist einen Neuwagen. Im Gegensatz zur Finanzierung durch einen Kredit, wird das Auto beim Leasing nicht nach und nach erworben. Der Leasingnehmer bezahlt für die Nutzung des Autos und den Wertverlust des Wagens innerhalb dieser Zeit. Daher sind die Leasingraten meist günstiger als die Raten eines Kreditkaufs.
Zu Beginn des Vertrags muss eine einmalige Sonderzahlung vorgenommen werden. Diese kann in der Regel vom Leasingnehmer selbst bestimmt werden und beeinflusst die Höhe der folgenden Leasingraten. Zum Ende können Kosten in Form einer Restwertabrechnung auf den Leasingnehmer zukommen.
Die Restwertabrechnung ergibt sich aus der Differenz des Restwerts, der zu Anfang durch den Leasinggeber berechnet wurde und dem Verkaufswert nach Rückgabe des Fahrzeugs. Der Leasingnehmer sollte sich schon vorab informieren, wie hoch der Verkaufswert ungefähr sein könnte. Ist die Summe von vornherein zu hoch angesetzt, kann das teuer für den Leasingnehmer werden. Der Leasingnehmer kann das Auto auch zum kalkulierten Restwert erwerben. Häufig kann diese Summe durch eine so genannte Anschlussfinanzierung in Raten abgegolten werden.
Eine andere Möglichkeit ist es, vorab einen Kilometerabrechnungsvertrag abzuschließen. Dann muss der Leasingnehmer nach Ablauf des Leasingvertrags die gefahrenen Kilometer bezahlen. Wenn er mehr als die vereinbarten Kilometer gefahren ist, muss er am Ende mehr zahlen, bei weniger gefahrenen Kilometern, werden diese meist vergütet.
Die Wartungs- und Instandhaltungspflicht liegt in der Regel beim Leasingnehmer. Nur bei einem Full-Service-Leasing werden beispielsweise die Versicherung, die Steuern und Wartungskosten vom Leasinggeber übernommen. Entsprechend höher sind natürlich die Leasingraten. Dafür muss man sich nicht selbst um vertragliche Angelegenheiten u.ä. kümmern.
Geschäftskunden und Selbstständige können die Leasingraten meist steuerlich geltend machen. In diesem Fall ist Leasing häufig die bessere Alternative zum Autokauf.